Interesse an Böllerschüssen? Wichtig: Ihre Anfrage muß aufgrund der notwendigen Vorbereitungen (Genehmigungen, Ortbesichtigung etc.) mindestens 15 Werktage vor dem geplanten Böllertermin bei uns eingegangen sein! Wir bitten um Verständnis.
 

Auftragsböllern und -Salutschießen durch den Artillerieverein Haspe e.V. (AVH) 


 
-  Der  Auftraggeber  nennt  als  Anfrage  Ort,  Zeit,  gewünschte  Zahl  der  Böllerschüsse  und    das  örtlich
zuständige Ordnungsamt, falls bekannt. Preise für die Böllerschüsse siehe unten.

-  Es  erfolgt  ein  Vorstandsbeschluß  des  AVH  über  die  Durchführung  und  die  Ermittlung  der  für  den
Auftraggeber zu erwartenden Kosten (laut Preisliste unten  inclusive Material, Transport, Versicherung)
zuzüglich zu erwartender Genehmigungskosten

-  Nach  Terminüberprüfung  Mitteilung  an  Auftraggeber,  ob  generell  geböllert  werden  kann,  falls  die
örtlichen Gegebenheiten ausreichen und durch das Ordnungsamt genehmigt würde. 

-  Prüfung der örtlichen Gegebenheiten / Absperrmöglichkeiten (Ortstermin mit Auftraggeber) 

-  Besichtigungsergebnis wird mitgeteilt.

-  Auftraggeber teilt nun verbindlich (nun als Böller-AUFTRAG) mit, ob geböllert werden soll. Ab diesem
Zeitpunkt  entstehen  dem  Auftraggeber  in  jedem  Falle  Kosten  wegen  der  meist  kostenpflichtigen
Genehmigung. 

-  Einholen der Genehmigung durch AV Haspe beim zuständigen Ordnungsamt

-  Nach  Eintreffen  der  Genehmigung  bzw.  nach  Ablehnung  durch  das  Ordnungsamt  Nachricht  an  den
Auftraggeber 

-  Bei  Vorliegen  der  Genehmigung  Durchführung  des  Böllerns  gemäß  Auftrag  im  Rahmen  der
gesetzlichen Vorschriften. 

-  Rechnungserstellung durch AVH nach §19Abs. 1 UStG. ohne Ausweis von MwSt.

-  Überweisung durch Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen auf das auf der Rechnung genannte Konto des
Vereins.
 
 
Preise für externes Böllern / Salutschießen
 
1.  Einsatz mit einzelnen Kanonen, Geschützen, bzw. Stand- oder Handböllern  
Zündung je nach Rohrausführung elektrisch, per Zündschnur oder Percussionszündung 
€ 50,-- bis max. drei Schuß zuzüglich Genehmigungsgebühr (Ordnungsamt)
 
2.  Einsatz mit kplt. Batterie (Rohr 1-6), bzw. mehreren Kanonen, Geschützen, Stand- oder Handböllern
Zündung je nach Rohrausführung elektrisch, per Zündschnur oder Percussionszündung 
€ 100,-- für drei bis sechs Schuß  zuzüglich Genehmigungsgebühr (Ordnungsamt)
 
3.  Großkanonaden mit bis zu zwölf oder mehr Schuß auf Anfrage.