Interesse an Böllerschüssen? Wichtig: Ihre Anfrage muß aufgrund der notwendigen Vorbereitungen (Genehmigungen, Ortbesichtigung etc.) mindestens 15 Werktage vor dem geplanten Böllertermin bei uns eingegangen sein! Wir bitten um Verständnis.
Auftragsböllern und -Salutschießen durch den Artillerieverein Haspe e.V. (AVH)
- Es erfolgt ein Vorstandsbeschluß des AVH über die Durchführung und die Ermittlung der für den
Auftraggeber zu erwartenden Kosten (laut Preisliste unten inclusive Material, Transport, Versicherung)
zuzüglich zu erwartender Genehmigungskosten
- Nach Terminüberprüfung Mitteilung an Auftraggeber, ob generell geböllert werden kann, falls die
örtlichen Gegebenheiten ausreichen und durch das Ordnungsamt genehmigt würde.
- Prüfung der örtlichen Gegebenheiten / Absperrmöglichkeiten (Ortstermin mit Auftraggeber)
- Besichtigungsergebnis wird mitgeteilt.
- Auftraggeber teilt nun verbindlich (nun als Böller-AUFTRAG) mit, ob geböllert werden soll. Ab diesem
Zeitpunkt entstehen dem Auftraggeber in jedem Falle Kosten wegen der meist kostenpflichtigen
Genehmigung.
- Einholen der Genehmigung durch AV Haspe beim zuständigen Ordnungsamt
- Nach Eintreffen der Genehmigung bzw. nach Ablehnung durch das Ordnungsamt Nachricht an den
Auftraggeber
- Bei Vorliegen der Genehmigung Durchführung des Böllerns gemäß Auftrag im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften.
- Rechnungserstellung durch AVH nach §19Abs. 1 UStG. ohne Ausweis von MwSt.
- Überweisung durch Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen auf das auf der Rechnung genannte Konto des
Vereins.
Preise für externes Böllern / Salutschießen
1. Einsatz mit einzelnen Kanonen, Geschützen, bzw. Stand- oder Handböllern
Zündung je nach Rohrausführung elektrisch, per Zündschnur oder Percussionszündung
€ 50,-- bis max. drei Schuß zuzüglich Genehmigungsgebühr (Ordnungsamt)
2. Einsatz mit kplt. Batterie (Rohr 1-6), bzw. mehreren Kanonen, Geschützen, Stand- oder Handböllern
Zündung je nach Rohrausführung elektrisch, per Zündschnur oder Percussionszündung
€ 100,-- für drei bis sechs Schuß zuzüglich Genehmigungsgebühr (Ordnungsamt)
3. Großkanonaden mit bis zu zwölf oder mehr Schuß auf Anfrage.